
Der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den letzten Jahren fortlaufend erhöht worden und erreicht im Jahr 2010 seinen vorläufigen Höchststand. Die Zuführung von Bundesmitteln an die GKV ist aber nur in einem Umfang sachgerecht und geboten, der den Ausgaben der GKV für versicherungsfremde Leistungen entspricht. Deshalb hat das Institut im Rahmen seiner Schrift 106 die versicherungsfremden Leistungen sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite der GKV ermittelt und überprüft.
Ältere Beiträge zu versicherungsfremden Leistungen in anderen Sozialversicherungszweigen:
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