Karl-Bräuer-Institut - Über das KBI

Über das KBI

Das KBI im Portrait

Das Karl-Bräuer-Institut (KBI) erarbeitet die wissenschaftlichen Grundlagen für den steuer- und finanzpolitischen Kurs des Bundes der Steuerzahler. Das Institut gibt zahlreiche Veröffentlichungen zu steuer- und finanzpolitischen Themen heraus, mit denen es insbesondere für einen schlanken und sparsamen Staat, für weniger Staatsschulden und niedrigere Abgaben sowie für eine gerechte und einfache Besteuerung eintritt. Das Bestreben des Instituts ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse für die praktische Steuer- und Finanzpolitik nutzbar zu machen. Mit seinen konkreten Vorschlägen nimmt das Institut erkennbaren Einfluss auf Öffentlichkeit und Politik. Als eine der ersten Institutionen in Deutschland überhaupt analysierte das KBI in den sechziger Jahren systematisch den Bundeshaushalt. Auch bei Fragen der Politikfinanzierung gehörte das KBI zu den Vorreitern in der öffentlichen Diskussion. Das Institut ist ein gemeinnütziger Verein. Tausende von Bürgern finanzieren das Institut durch Spenden, die steuerlich abzugsfähig sind. Vorsitzender des Instituts ist der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke.

Kontakt:
Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.V.
Französische Straße 9-12
10117 Berlin
Tel: 030 / 25 93 96 32
Fax: 030 / 25 93 96 13
E-Mail: kbi@steuerzahler.de



Gründung und Name des Instituts
Bereits ab Mitte der 50er Jahre gab es im Präsidium des Bundes der Steuerzahler eine wissenschaftliche Abteilung. Im Jahr 1965 wurde dann das Karl-Bräuer-Institut gegründet, weil sich erwiesen hatte, dass die wissenschaftliche Grundlagenarbeit und -forschung noch verstärkt werden musste. Seinen Namen erhielt das Institut von dem Mitbegründer und ersten langjährigen Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Prof. Dr. Karl Bräuer, der sich zuvor bereits als Finanzwissenschaftler einen Namen gemacht hatte.

Gemeinnützigkeit
Das Institut ist eine gemeinnützige Vereinigung im Sinne des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und als solche von der Finanzverwaltung anerkannt. Es ist ein eingetragener Verein.

Organe

Seine Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Verwaltungsrat. Mitglieder des Instituts sind die Landesverbände des Bundes der Steuerzahler. Vorsitzender des Vorstands und sein Vertreter sind jeweils der Präsident des Bundes der Steuerzahler und sein Stellvertreter. Seit Juni 1994 ist der derzeitige Präsident Dr. Karl Heinz Däke Vorstandsvorsitzender des Instituts.

Finanzierung
Das Institut wird finanziert zum weitaus überwiegenden Teil durch kleine und kleinste Spenden von Tausenden von Bürgern, die damit ihr Interesse an der Arbeit des Instituts bekunden, sowie aus Beiträgen der Landesverbände des Bundes der Steuerzahler.

Aufgaben
Das Institut ist nach § 2 seiner Satzung auf dem Gebiet des öffentlichen Finanz- und Abgabewesens tätig. Es fördert durch wissenschaftliche Forschung sowie durch wissenschaftlich begründete Gutachten und Stellungnahmen insbesondere die Bestrebungen, die auf die Verbesserung des öffentlichen Haushalts- und Abgabewesens gerichtet sind.

Drei Publikationsreihen
Seine wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlicht das Institut in drei Publikationsreihen. Die Schriften enthalten Grundlagenuntersuchungen und Gutachten zu wichtigen Themen der Finanz- und Steuerpolitik. In den Reihen Stellungnahmen und Sonderinformationen erscheinen Analysen zu besonders aktuellen Themen, die eine beschleunigte Veröffentlichung nahe legen.

Arbeitsweise
Ein besonderes Kennzeichen der Arbeitsweise des Instituts ist die Praxisnähe. Hierfür ist die Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen des Präsidiums für Haushalt und Steuern von Bedeutung, in denen die Wissenschaftler des Instituts ihre Überlegungen zusammen mit Fachleuten aus der Praxis diskutieren. Dadurch kann die Fülle an praktischer Erfahrung und direkter Anschauung von den finanz- und steuerpolitischen Problemen, die in den Landesverbänden des Bundes der Steuerzahler gesammelt wird, in die Arbeit des Instituts eingebracht werden. Stets legt das Institut großen Wert darauf, dass seine Untersuchungen und Vorschläge allgemein verständlich und leicht fassbar sind. Das Institut verharrt nicht im sogenannten elfenbeinernen Turm, sondern macht wissenschaftliche Erkenntnisse für praktische Finanz- und Steuerpolitik nutzbar.

Aufnahme in der Wissenschaft
Die Arbeiten des Instituts stoßen bei Wissenschaftlern und Fachleuten auf Interesse und erfahren eine sichtbare Wertschätzung. Das zeigt ein Blick in einschlägige Lehrbücher, Handbücher, Kommentare und Fachzeitschriften, in denen Studien des Instituts herangezogen, ausgewertet und zitiert werden. Auch die folgenden Ausführungen aus Schreiben unterstreichen dies:

Prof. Dr. Joachim Lang:
"Von den Schriften des Karl-Bräuer-Instituts, die an der Front der Steuerpolitik verfasst werden, habe ich stets viel profitiert."

Prof. Dr. Paul Kirchhof:
"Für Ihr Schreiben bedanke ich mich sehr. In diesen Dank schließe ich die regelmäßige Zusendung Ihrer Veröffentlichungen ein, die für meine steuerrechtswissenschaftliche Arbeit besonders wertvoll sind."

Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee: "Die Veröffentlichungen Ihres Instituts nehme ich immer mit Interesse entgegen ... Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen aufrichtig danken."

Prof. Dr. Rupert Scholz:
"Ich habe von Ihren Studien außerordentlich profitiert und darf Sie zu diesen Studien aufrichtig beglückwünschen."

Prof. Dr. Klaus Tipke: "Ich habe großen Respekt vor der Leistung der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Karl-Bräuer-Instituts."

Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig:
"Das Karl-Bräuer-Institut ... kommt ... mit engagierten sachverständigen Schriften zum öffentlichen Finanzgebaren, zur Steuergesetzgebung und zu ausgabenträchtigen Rahmensachverhalten heraus. Die Hefte greifen ... auch abgelegene Bereiche auf und zeichnen sich durch Datenreichtum und Informationsverlässlichkeit aus."

Prof. Dr. Jochen Sigloch:
"Wenn man die stattliche Reihe der bisher erschienenen Schriften und Stellungnahmen Ihres Hauses betrachtet und daher der - aus Benutzersicht leider - sehr hohen Vergriffenenrate gewärtig wird, so vermittelt dies ein eindrucksvolles Bild der verdienstvollen Arbeit Ihres Instituts und zugleich auch der Wertschätzung, die die Veröffentlichungen bei den angesprochenen Fachkreisen genießt."

Prof. Dr. Roman Seer:
"Die Veröffentlichungen der Schriftenreihe treffen regelmäßig auf unser großes Interesse und sind für die wissenschaftliche Arbeit des Lehrstuhls für Steuerrecht häufig von großem Wert ... Für meine Veröffentlichungen nehme ich Ihre Beiträge regelmäßig zur Kenntnis und werte sie gern aus."

Öffentliche Resonanz und Erfolge
Bei den Medien erzielt das Institut mit seinen Veröffentlichungen ebenfalls Resonanz. Presseberichte und Meldungen in Rundfunk und Fernsehen stellen dies unter Beweis. Das Institut und seine Experten werden als Informanten und Gesprächspartner geschätzt.

Gleichzeitig hat es sich den Ruf einer kritischen und konstruktiven Sachinstanz erworben. Schon oft führten Analysen des Instituts zu parlamentarischen Anfragen in Landtagen, im Bundestag und im Europa-Parlament. Auch lösten eine Reihe von Institutsvorschlägen parlamentarische Initiativen aus und/oder gingen ins Gesetzgebungsverfahren ein. Genannt seien Empfehlungen zur Verbesserung der Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung, zur Eindämmung von Personal-, Transfer- und anderen Staatsausgaben, zum Abbau und zur Umgestaltung von Subventionen, zur Privatisierung, zur Entflechtung von Mischfinanzierungen, zur Reform des Einkommensteuertarifs, zur Steuervereinfachung, zur Begrenzung der Gewerbesteuer, zum Abbau von Bagatellsteuern, zur Neuregelung der Familienbesteuerung, zur Änderung der Parteienfinanzierung und zu den Abgeordnetendiäten.

Außerdem trugen steuer- und verfassungsrechtliche Gutachten des Instituts mehrfach dazu bei, dass Gerichte - bis hin zum Bundesverfassungsgericht - klärend eingreifen mussten. Das Bundesverfassungsgericht bat den Bund der Steuerzahler und das Institut um gutachtliche Stellungnahmen zur Besteuerung von Zinsen bei Geldentwertung, zu den steuerlichen Einheitswerten, zu den Kindergeldregelungen und den Kinderfreibeträgen sowie zur sogenannten Ökosteuer und zu Bewertungs- und Tarifvorschriften der Erbschaftsteuer. Bei weiteren Verfahren des höchsten Gerichtes wurden Schriften des Instituts zur Urteilsfindung herangezogen. Hier sind vor allem die Verfahren zu den Abgeordnetendiäten und zur Parteienfinanzierung, zur Zweitwohnungsteuer, zur Staatsverschuldung, zum steuerlichen Existenzminimum und zur Einheitsbewertung, Vermögen- und Erbschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag zu nennen.
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