Publikationen > Schriften
18.01.2006
Heft 58, Die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das Investitionshilfegesetz, Mai 1986, Bearbeitung: Hans Herbert von Arnim, 98 Seiten; Abgabe unentgeltlich, solange Auflage nicht vergriffen. Nachdem die Ende 1982 eingeführte Investitionshilfeabgabe vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden war, wurden die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Im Heft 58 wird untersucht, ob für Begleitschäden, die durch die Investitionshilfeabgabe verursacht worden sind (z. B. EDV-Kosten, Steuerberatungskosten und Zinskosten), Schadensersatz durch den Bund zu leisten ist. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß die Betroffenen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieses Ergebnis wird nicht nur aus den Amtshaftungsvorschriften, sondern auch aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen abgeleitet. Das Gutachten reicht über den konkreten Anlaß hinaus. Es soll die Diskussion zum Thema Staatshaftung beleben und erweitern. Sein zentrales staatspolitisches Anliegen besteht darin, eine Präventivwirkung zu entfalten: Durch die Begründung eines Schadensersatzanspruchs für legislatives Unrecht soll der Gesetzgeber in Zukunft veranlaßt werden, die Mindestanforderungen an ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zu beachten, wozu insbesondere die Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Anforderungen gehört.
zur kompletten Schrift
58. Die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das Investitionshilfegesetz
Mai 1986zur kompletten Schrift