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18.01.2006
Heft 51, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, September 1981, Bearbeitung: Hans Herbert von Arnim, 75 Seiten; Abgabe unentgeltlich, solange Auflage nicht vergriffen. In der Schrift wird darauf aufmerksam gemacht, daß eine Veröffentlichung oder auch nur eine öffentliche Auslegung der kommunalen Finanzkontrollberichte bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Im Gegensatz dazu wird im Bund und in den Ländern die Finanzpublizität in beträchtlichem Umfang verwirklicht. Zwar gibt es Gemeinden, die der Öffentlichkeit schon freiwillig Prüfungsberichte zur Verfügung stellen. Gerade dort, wo Fälle von Mißwirtschaft gegeben sind, wird aber regelmäßig keine Öffentlichkeit hergestellt. Darin liegt ein überholtes Überbleibsel unberechtigter Geheimniskrämerei bei der Verwendung öffentlicher Mittel. In der Schrift wird im einzelnen nachgewiesen, daß eine Publizitätspflicht auch im kommunalen Bereich sowohl aus finanz- und staatspolitischen wie auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist.
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51. Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot
September 1981zur kompletten Schrift