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500 Milliarden Euro Haftungsrisiken



Haftungspotenzial der europäischen Krisenpolitik
KBI kompakt Nr. 5 - aktualisierte Fassung vom 11.06.2013

Die europäische Staatsschuldenkrise ist noch immer nicht überwunden.
Wie insbesondere die Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank zu bewerten ist, war Gegenstand der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 11. und 12. Juni 2013.
Aus diesem Anlass zeigt das aktualisierte KBI kompakt Nr. 5 im Detail, welche Haftungsrisiken aus den Krisenmaßnahmen der EZB, der EU und des IWF für die deutschen Steuerzahler insgesamt resultieren.

Download KBI kompakt Nr. 5


Den Weg  Von der Wirtschafts- in die Haftungsunion - Bisherige Fehlentwicklungen und aktuelle Handlungsoptionen zeigt die Sonderinformation 64, die als PDF heruntergeladen werden kann.

Drei Maßnahmen gegen die ''Kalte Enteignung'' der Sparer



Seit rund zwei Jahren sind die Sparer mit einer „Kalten Enteignung“ konfrontiert: Weil die Nominalzinsen unterhalb der Inflationsrate liegen, sind die Realzinsen häufig negativ. Damit tritt bereits vor Steuern ein Substanzverlust des angelegten Kapitals ein. Die Zinseinnahmen, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, werden dann noch besteuert. Durch diesen steuerlichen Zugriff beschleunigt der Staat den ohnehin vorhandenen Vermögensverzehr.

Derzeit sind Kapitaleinkünfte lediglich in Höhe von 801 Euro steuerfrei gestellt. Neben strukturellen Änderungen am Sparer-Pauschbetrag empfiehlt das KBI, den steuerfreien Betrag auf mindestens 1.050 Euro zu erhöhen.

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Bild: Fotolia/fotomek

Pläne für Vermögensabgaben aufgeben



Der Gesetzentwurf einiger Landesregierungen zur Reaktivierung der Vermögensteuer ist noch immer nicht in den Bundesrat eingebracht worden. Aber im Bundestag haben Beratungen zur Einführung einer Vermögensabgabe zugunsten des Bundeshaushalts bereits begonnen.
Aus Sicht des Instituts sind sowohl Vermögensabgaben als auch Vermögensteuern ungeeignete Instrumente, um vermeintliche Ungerechtigkeiten oder das tatsächlich bestehende Verschuldungsproblem zu bekämpfen. Was gegen Vermögensteuern spricht, steht bereits im KBI kompakt 12. Wie Vermögensabgaben zu bewerten sind, fasst das neue KBI kompakt 18 zusammen.

Download KBI kompakt Nr. 18

Download KBI kompakt Nr. 12

Von der Rundfunkgebühr zur Haushaltsabgabe



Im neuen KBI kompakt  wird die jüngste GEZ-Reform kritisch analysiert. Es zeigt sich, dass die neue Haushaltsabgabe zu ungerechtfertigten Belastungsverschiebungen führt.

Da jetzt alle Beschäftigten und Kunden im Regelfall bereits als Privatpersonen beitragspflichtig sind und ein entsprechendes Nutzungsrecht erworben haben, ist die zusätzliche Abgabenpflicht im nicht-privaten Bereich verfehlt. Für Menschen ohne TV- oder Radio-Gerät wird die neue Haushaltsabgabe zu einer Zwangsabgabe ohne Gegenleistung.

Um unangemessene Doppel- und Mehrfachbelastungen zu vermeiden, sind Beitragsbefreiungen für den nicht-privaten Bereich und eine „Opt-Out“-Regelung für private Haushalte ohne Empfangsgerät politisch geboten.

Download KBI kompakt Nr. 17

Zur Kommunalverschuldung in den Flächenländern



Im neuen KBI kompakt Nr. 16 „Zur Kommunalverschuldung in den Flächenländern“ wird die kommunale Verschuldungssituation der Bundesländer verglichen. Wie sich zeigt, ufern die kommunalen Kassenkredite immer weiter aus. Zugleich befinden sich kommunale Wertpapier-, Kreditmarkt- und Kassenkreditschulden mehr und mehr auch in ausgegliederten Schattenbereichen wie kommunalen Kindergärten, Schwimmhallen oder Krankenhäusern. Eine alleinige Betrachtung der Kernhaushalte würde also die tatsächliche Haftungs- und Verschuldungssituation vieler Kommunen deutlich unterbewerten. Im KBI kompakt werden daher konkrete Vorschläge unterbreitet, um die Kommunalverschuldung möglichst umfassend und transparent darzustellen. Dazu gehören die verbindliche Einführung der doppischen Rechnungsführung und die Aufstellung kommunaler „Konzernabschlüsse“. Um die Kommunalverschuldung nachhaltig abzubauen, sollten schnellstmöglich kommunale „Kassenkreditbremsen“ eingeführt werden. 

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Scheinkonsolidierung des Bundes zulasten der Sozialversicherung



Die Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt 2013 suggerieren eine erfolgreiche Konsolidierung. Doch dies ist eher ein Scheinerfolg, denn die Konsolidierung erfolgt zulasten der Sozialversicherung, indem Bundeszuschüsse gekürzt werden und so die Finanzierungslast staatlicher Leistungen lediglich von den Steuerzahlern auf die Beitragszahler verschoben wird. Aus gesamtstaatlicher Sicht erfolgt insoweit keine Ausgabenreduzierung und somit auch keine Haushaltskonsolidierung.

KBI kompakt Nr. 14 erläutert, dass die Kürzung der Bundeszuweisungen eine „Politik nach Kassenlage“ ist, zur Unterfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen in der Sozialversicherung beiträgt sowie politische Ziele und Prinzipien verletzt.

Download KBI kompakt Nr. 14

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