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Das Karl-Bräuer-Institut möchte sein Team verstärken:

Zum 01.07.2012 suchen wir einen Diplom-Volkswirt oder Diplom-Ökonomen (m/w) als wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w) im Bereich Steuerpolitik vorzugsweise mit dem Studienschwerpunkt Finanzwissenschaft. Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen die finanzwissenschaftliche Analyse aktueller Themen der Steuer- und Finanzpolitik sowie die Ausarbeitung konkreter Reformvorschläge. Wir erwarten, dass Sie schwierige Sachzusammenhänge überzeugend in Wort und Schrift darstellen sowie selbstständig und teamorientiert arbeiten können. Die Stelle ist zunächst für einen Zeitraum von 24 Monaten befristet. Eine dauerhafte Zusammenarbeit wird angestrebt. Arbeitsort ist Berlin.

Bitte senden Sie uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 08.06.2012 unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen per Post oder per E-Mail zu.

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Rücklagen in der gesetzlichen Sozialversicherung




Hohe Sozialversicherungsrücklagen führen regelmäßig zu politischen Debatten über ihre Verwendung. Daraus können Politikmaßnahmen zulasten der Steuer- und Beitragszahler resultieren. Daher sollten für alle Sozialversicherungszweige gesetzliche Vorgaben zur Verwendung und Bemessung der Rücklagen in der gesetzlichen Sozialversicherung verankert werden. In der Sonderinformation 65 macht das KBI dazu konkrete Vorschläge und stellt zudem Überlegungen zur angemessenen Höhe der Rücklagen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen an.

Download Sonderinfo 65

Zuschussrente

Ab 2013 sollen mit der sogenannten Zuschussrente geringe Rentenansprüche langjährig Rentenversicherter aufgestockt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass langjährig Rentenversicherte im Alter Grundsicherungsleistungen beanspruchen müssen.

Allerdings würden mit der Zuschussrente neue Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung hervorgerufen und den Beitragszahlern milliardenschwere Zusatzlasten auferlegt werden. Daher wird im KBI kompakt Nr. 7 für einen Verzicht auf die Einführung der Zuschussrente plädiert.

Download KBI kompakt Nr. 7



Problematischer Eingliederungsbeitrag

Seit 2005 greift der Bund bei der Finanzierung seines Haushalts auf Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung zurück: zunächst mit dem Aussteuerungsbetrag (siehe auch Sonderinformation Nr. 52: Aussteuerungsbetrag abschaffen!) und seit 2007 mit dem Eingliederungsbeitrag. Insgesamt hat der Bund auf diese Weise rund 30 Mrd. Euro der Arbeitslosenversicherung entzogen.

Das Bundessozialgericht hat zwar jüngst eine Klage gegen die Erhebung des Eingliederungsbeitrags abgewiesen, gleichwohl haben schwerwiegende Bedenken gegen ihn weiterhin Bestand. Im KBI-kompakt Nr. 6 wird erläutert, warum eine ersatzlose Abschaffung des Eingliederungsbeitrags erforderlich ist.

Download KBI kompakt Nr. 6

Reduzierungspotenzial bei ausgewählten Sozialausgaben des Bundes



Aufgrund einer Staatsverschuldung von über 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bei weiter wachsender Neuverschuldung ist auch in Deutschland eine Haushaltskonsolidierung notwendig. Einschlägige wissenschaftliche Studien zeigen, dass diese vorzugsweise durch eine nachhaltige Ausgabenbegrenzung erreicht werden kann. 


Für Subventionen und eine Reihe weiterer Ausgabenbereiche liegen bereits umfassende Untersuchungen und Vorschläge für Reduzierungsmöglichkeiten vor. Für das weite Feld der Sozialausgaben ist dies – nicht zuletzt wegen der politischen Brisanz und der Sensibilität dieses Bereichs – weniger der Fall. Dabei stellen gerade die Sozialausgaben beim Bund den mit Abstand gewichtigsten Ausgabenblock dar.

Daher ist die vorliegende Studie diesem Bereich gewidmet und unterzieht ausgewählte Sozialausgaben des Bundes einer kritischen Überprüfung. Bei den einzelnen Ausgabenpositionen wurde geprüft, ob tatsächlich eine begründete Notwendigkeit für ihre Gewährung besteht und inwieweit die mit ihnen verfolgten Ziele erreicht werden. Im Ergebnis summiert sich das Begrenzungspotenzial bei den Sozialausgaben des Bundes im weiteren Sinne auf rund 40 Mrd. Euro; jedoch kann es zum erheblichen Teil erst mittel- bis langfristig realisiert werden.

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Grenzen der Staatsverschuldung in den Bundesländern

Die Schrift 110 befasst sich mit der Umsetzung der im Grundgesetz verankerten




Schuldenbremse in Landesrecht. Nach einer Darstellung der maßgeblichen Rechtsänderungen und des Standes der Umsetzung weist die Schrift zunächst die verfassungsrechtlichen Einwände zurück, die gegen eine im Grundgesetz niedergelegte Begrenzung der Länderverschuldung vorgebracht werden. Der Eingriff der Schuldenbremse in das Landesrecht wird im Sinne eines Ausgleichs von Länderautonomie und Bundestreue als verfassungsgemäß erachtet.
Ferner wird dargelegt, dass auf Änderungen des Länderrechts nicht verzichtet werden kann, landesrechtrechtliche Ausnahmeregelungen für eine geringe und zeitlich begrenzte Verletzung der Schuldenbremse jedoch als verfassungswidrig zu betrachten sind. Sodann befasst sich die Schrift eingehend mit den finanzpolitischen Schwierigkeiten der Umsetzung der Schuldenbremse auf Landesebene. Damit die erforderliche Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben nicht zum Einfallstor für Manipulationen werden kann, werden „Leitplanken“ für die strukturelle, konjunkturelle und katastrophenbedingte Verschuldung der Länder empfohlen.
Insgesamt kommt die Schrift zu dem Ergebnis, dass die verfassungsrechtlichen Einwände nicht durchschlagen und die finanzpolitischen Schwierigkeiten beherrschbar sind. Die Anlage enthält eine Zusammenstellung der einschlägigen Vorschriften der Länderverfassungen und des Haushaltsrecht der Länder sowie eine Auflistung der Gesetzesinitiativen und -beschlüsse zur Umsetzung der Schuldenbremse in den Ländern.

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