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16.06.2010

Zur Vereinheitlichung des Rentenrechts

aus Beitrags- und Steuerzahlersicht
SI Nr. 63


In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) existieren auch zwei Jahrzehnte nach der Deutschen Wiedervereinigung unterschiedliche rentenrechtliche Regelungen für Versicherte in den alten und neuen Bundesländern. Diese Unterschiede sind jedoch mit Nachteilen und Mängeln verbunden sind. In vorliegenden Sonderinformation 63 werden daher die Möglichkeiten zur Vereinheitlichung des Rentenrechts aus Beitrags- und Steuerzahlersicht. Untersucht. Nicht zuletzt unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre die Vereinheitlichung des Rentenrechts nicht allzu lang hinauszuzögern, sondern in einem angemessenen und überschaubaren Zeitraum schrittweise alsbald zu verwirklichen.

 Download Sonderinformation Nr. 63

Der umstrittene Solidaritätszuschlag

Mythen und Fakten

Die lange Erhebungsdauer des Solidaritätszuschlags – er geht in das 16. Jahr seiner Erhebung - ist verfassungsrechtlich bedenklich, weshalb dazu erneut ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Dem gegenüber Soli

 steht in der öffentlichen Diskussion die Behauptung, der Solidaritätszuschlag sei unverzichtbar für den sogenannten Aufbau Ost und generell sei das Aufkommen unentbehrlich.

Die Argumente zugunsten des Solidaritätszuschlags überzeugen indes nicht. In der Sonderinformation 62 wird insbesondere begründet, warum ein Votum gegen den Solidaritätszuschlag kein Votum gegen den Aufbau Ost ist. Im Anhang werden darüber hinaus noch einmal die populärsten Irrtümer bezüglich des Solidaritätszuschlags korrigiert.

Download der Sonderinformation 62: Der umstrittene Solidaritätszuschlag

Schrift 102 - Verfassungswidriger Solidaritätszuschlag

Steuer- und Abgabenbelastung weiter angespannt

Deutsche Haushalte im internationalen Vergleich



Im internationalen Vergleich belegt Deutschland bei der Steuer- und Abgabenbelastung nach wie vor einen Spitzenplatz. Gemessen am mittleren Belastungsniveau in den 30 OECD-Ländern schulterten deutsche Haushalte 2008 eine zusätzliche Steuer- und Abgabenlast von rund 150 Milliarden Euro.
In seiner Sonderinformation 61 legt das Institut die aktuelle Belastungssituation dar und stellt Entlastungsvorschläge zur Diskussion.

Download Sonderinformation Nr. 61:
Steuer- und Abgabenbelastung weiter angespannt - Deutsche Haushalte im internationalen Vergleich

Zum Vorschlag für einen Einkommensteuertarif des Karl-Bräuer-Instituts siehe auch
Schrift 103: Reform des Lohn- und Einkommensteuertarifs (April 2008).

Reform der Gewerbesteuer

Rathaus

Die Bundesregierung hat eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzierung gebildet. Am 4. März 2010 fand die konstituierende Sitzung statt. Gemäß Koalitionsvertrag hat diese Kommission den Auftrag, auch den Abbau der Gewerbesteuer und ihres Ersatzes zu prüfen. Zu den Details dieses Ersatzes hat das Karl-Bräuer-Institut eine spezielle Untersuchung erstellt. Sie lässt insbesondere erkennen, welche konkreten Anteils- und Steuersätze bei den Gemeindeanteilen und bei der Körperschaftsteuer in Betracht kommen.


Sonderinformation Nr. 60
Aktuelle Empfehlungen zu Abbau und Ersatz der Gewerbesteuer

Zu grundsätzlichen Überlegungen zum Thema siehe auch
Kommunale Steuerautonomie und Gewerbesteuerabbau (Schrift 94, März 2002)

Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenkassen

Der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den letzten Jahren fortlaufend erhöht worden und erreicht im Jahr 2010 seinen vorläufigen Höchststand. Die Zuführung von Bundesmitteln an die GKV ist aber nur in einem Umfang sachgerecht und geboten, der den Ausgaben der GKV für versicherungsfremde Leistungen entspricht. Deshalb hat das Institut im Rahmen seiner Schrift 106 die versicherungsfremden Leistungen sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite der GKV ermittelt und überprüft.

Zur Schrift 106: Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung


Ältere Beiträge zu versicherungsfremden Leistungen in anderen Sozialversicherungszweigen:

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